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Y24 Yachtinsassenunfallversicherung


  • Die Versicherung bezieht sich auf Todes- und Invaliditätsfälle nach Unfällen im ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken und Benutzen des in der Police bezeichneten Fahrzeuges - unabhängig von einem Verschulden.

  • Versichert sind Todes- und Invaliditätsfälle mit folgenden Versicherungssummen:

    Versicherungssummen pro Schiff
    Variante 1 Variante 2 Variante 3
    Versicherungssumme bei Unfalltod:€   50.000,-€ 100.000,-
    € 150.000,-
    Versicherungssumme im Invaliditätsfall:€ 100.000,-€ 200.000,-€ 300.000,-

    Die Versicherungssummen werden im Schadenfall auf die Insassen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Höchstversicherungssumme pro Person beträgt im Todesfall € 50.000,- und bei Invalidität € 100.000,-.
    (Höchst-Versicherungssummen bei Booten, die länger als 13 m sind: EUR 300.000,- Tod | EUR 600.000,- Invalidität)

  • Sie sichert Eigner, Skipper, Crew und Gäste.

  • Vereinbart wird eine feste Versicherungssumme, die im Versicherungsfall zu gleichen Teilen auf die berechtigten Insassen aufgeteilt wird.

  • Die Y24 Yachtinsassenunfallversicherung schützt Sie nicht nur bei Unfällen an Bord. Sie gilt auch bei Unfällen, die z.B. beim An- und Ablegen, bei der Benutzung des Beibootes, beim Auf- und Abriggen oder während der jährlichen Winterlagerarbeiten passieren.

Fragezeichen Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den mit Fragezeichen gekennzeichneten Erklärungen im Angebotsbereich sowie den Versicherungsbedingungen Y24 Yachtinsassenunfall.

 
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